Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) für die Installation und den Handel mit Photovoltaik- Anlagen, Modulen, Wechselrichtern, Speichersystemen und Ladestationen

 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen bei der Installation von Photovoltaikanlagen sowie beim Handel mit Photovoltaikmodulen, Wechselrichtern, Speichersystemen und Ladestationen zwischen Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) (im Folgenden: (hsgenergy.com) und

Unternehmern, d.h., natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie Privatpersonen (im Folgenden: Kunden).

Anderslautende Bedingungen der Kunden haben keine Gültigkeit. Ausnahmen sind bei schriftlicher Einverständniserklärung von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) möglich.

Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

 

§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS

1. Vertragsangebote von HSG Energy sind freibleibend. Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot. Verträge kommen erst durch die Auftragsbestätigung oder Lieferung von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) zustande.

2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) maßgebend. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Ware dienen der Illustration und sind nicht verbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes

vereinbart ist. Ebenso sind öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware. Geringfügige Abweichungen von Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten.

3. Änderungen behält sich Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen.

Der Kunde wird sich mit darüberhinausgehenden Änderungsvorschlägen von

Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) einverstanden erklären, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com).

 

§ 3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der entstehenden Transportkosten. Falls nicht anders vereinbart ist der Kunde verpflichtet, 50 % des vereinbarten Preises inklusive aller Nebenkosten bei Auftragserteilung, 45% bei Lieferung und 5% bei Inbetriebnahme der Anlage ohne Abzug zu zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Kann Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3. Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com)behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den nach Vertragsschluss eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Mehrkosten für Personal, Transport- und Lagerkosten, der Neueinführung oder

Änderung von Steuern oder Materialpreissteigerungen anzupassen. Diese Preiserhöhung ist jedoch nur bis zu einer Erhöhung um maximal 5% des vereinbarten Preises zulässig.

4. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit Etwaiger Wechsel - sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens ein Zehntel des vereinbarten Preises beträgt.

5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) anerkannt sind.

 

§ 4 LIEFERUNG

1. Liefertermine und Lieferfristen werden schriftlich zwischen dem Kunden und Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) auftragsbezogen vereinbart. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Werden nachträglich schriftlich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.

2. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für die Lieferung setzt voraus, dass bei Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) sämtliche vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, Pläne sowie sonstige erforderliche Unterlagen eingehen.

3. Kommt Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) mit dem vereinbarten Liefertermin in Verzug, kann der Kunde neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens verlangen.

4. Im Falle des Verzuges kann der Kunde Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme der Lieferung nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Schadenersatzansprüche sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden

begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung ist dann ausgeschlossen.

5. Lieferungen sind auch entgegenzunehmen, wenn sie unerhebliche Mängel aufweisen.

6. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

7. Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) weist ausdrücklich darauf hin, falls die Montage nicht durch Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) erfolgen sollte, dass die Module nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften sowie der in den mitgelieferten Datenblättern enthaltenen Angaben von einer Fachfirma unter Einbeziehung einer entsprechenden Planung (Statiker) montiert werden können.

8. Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) übernimmt für die Montagehinweise sowie etwaige Folgeschäden keine Haftung.

 

§ 5 GEFAHRENÜBERGANG

1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) bereitgestellte Ware bis spätestens 8 Tage nach Bereitstellung abzunehmen.

 

§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com).

Erlischt das Eigentum von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache

wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) unentgeltlich. Ware, an der Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen

aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an

Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) ab. Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) ermächtigt den Kunden hiermit widerruflich, die an HSG Energy abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung

kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht

ordnungsgemäß nachkommt.

3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) hinweisen und sie unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

4. Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

 

§ 7 VERTRAGLICHES PFANDRECHT

Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) steht wegen ihrer Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Vertragsverhältnisses in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher ausgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche gegen den Kunden gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind.

 

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG

1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com)unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.

2. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um Einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB. Auch verborgene Mängel können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit der Lieferung zwei Jahre verstrichen sind.

3. Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

4. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

5. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

§ 9 SONSTIGE HAFTUNG

1. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind im Übrigen ausgeschlossen.

Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und bei

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

2. Veräußert der Kunde die Liefergegenstände verändert oder nach Verbindung mit anderen Waren, so stellt er HSG Energy im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.

3. Eine Veränderung der Waren und jede Kennzeichnung, die als Ursprungszeichen des Kunden oder eines Dritten gelten, sind unzulässig.

 

§10 Salvatorische Klausel

Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

2. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

§ 11 Gerichtsstand – Erfüllungsort

1. Sofern der Besteller Vollkaufman ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 

Berkant Özcan Ernerbare Energien (hsgenergy.com) – Eckenbertstr. 2 – 67549 Worms

Firmensitz Worms

 

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